So sinnvoll Versicherungen sind, sie werden leider immer untransparenter. Viele Klauseln schränken den eigentlichen Versicherungszweck ein. Die Anbieter profitieren davon, denn so können sie oftmals um Zahlungen herum kommen. Kein Wunder, dass die Vertragsbedingungen oft für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen. Spätestens im Streitfall sollten Sie hierbei die Dienste eines erfahrenen Anwalts für Versicherungsrecht nutzen.
Wehren Sie sich gegen Schikanen und ungerechtfertigte Verweigerung von Leistungen. Verpflichten Sie einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.
Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht ist immer dann gefragt, wenn es zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer kommt. Ärger mit Versicherungen sind immer darauf zurück zu führen, dass Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag nicht erfolgen bzw. verwehrt werden oder auf bürokratischem Weg hinausgezögert werden. Die folgenden Auseinandersetzungen und Konflikte lassen sich oft nur noch über den Rechtsweg lösen, indem vor Gericht geklagt wird oder durch einen Rechtsanwalt rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Dabei begründen sich die Meinungsverschiedenheiten oft auf der unterschiedlichen Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen.
Durch den Abschluss einer Versicherung wird dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zugesprochen, für den Fall, dass ein bestimmtes Risiko eintritt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung einer meist regelmäßigen Prämie an die Versicherung. Die Bedingungen für die Auszahlung der Versicherungsleistung, sind im Versicherungsvertrag festgelegt. Genau hier beginnen oft die Komplikationen bei der Auslegung, so dass es zu Zahlungsverzug oder Zahlungsunwillen kommt.
Im Streitfall prüfe ich, ob die Nichtleistung der Versicherung gerechtfertigt ist und ob der Schaden durch die Versicherungspolice gedeckt ist. Ich werde klären, ob der Schaden nicht zu spät gemeldet wurde und ob der Schaden ausreichend belegt wurde. Die Leistungspflicht des Versicherers kann reduziert oder aufgehoben werden, wenn eine Unterversicherung vorliegt oder die Verletzung einer Obliegenheit gegeben ist, also eine Verpflichtung durch den Versicherungsnehmer nicht erfüllt wurde. Es könnten z.B. Auskunftspflichten unzureichend erfüllt worden sein. Hier wird zwischen fahrlässigen, vorsätzlichen und arglistigen Obliegenheitsverletzungen unterschieden, welche zu teilweisen bis vollständigen Leistungsverweigerungen berechtigen würden. Gern werfen Versicherungen genau solche Pflichtverletzungen vor, welche sich bei einer juristischen Prüfung jedoch oft auch als unzulässig erweisen. Trotzdem sind schleppende Regulierung bzw. langes Warten auf Zahlung der Entschädigung die Folge. Oft mit dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer irgendwann aufgibt und seine Forderungen nicht weiter verfolgt. Durch die Verpflichtung eines Versicherungsanwalts kann dem entgegen gewirkt werden.
Meine Leistungen sind für jede Art von Versicherung nutzbar. Es wird zwischen Personenversicherungen, Sachversicherungen und Haftpflichtversicherungen unterschieden. Gesetzliche oder private Krankenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen sichern gegen Personenschäden ab. Zu den Sachversicherungen zählen z.B. Inhaltsversicherung, Transportversicherung, Reisegepäckversicherung oder Vollkaskoversicherungen. Bei vielen Gelegenheiten wird man zudem verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, z.B. wenn man ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen möchte oder beruflich in Bereichen tätig ist, bei denen Haftungsschäden nicht ausgeschlossen sind. Lassen Sie sich im Streitfall von einem erfahrenen Versicherungsanwalt vertreten. Rufen Sie mich dazu einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.