Versicherungen sind eine feine Sache. Sie schützen uns privat und beruflich vor finanziellen Risiken. Für Unternehmer sind sie zudem oft zwingende Voraussetzung, um geschäftlich aktiv sein zu können.
Aber Versicherungen sind auch ein Geschäft für die Anbieter. Um Geld zu verdienen, müssen sie ihre Kosten gering halten. Deshalb sehen sich Versicherte im Ernstfall oft mit plötzlichen Hindernissen und Einwänden bezüglich der erwarteten Auszahlung konfrontiert. Nicht selten haben diese gar keine rechtliche Grundlage und sollten deshalb rechtlich angefochten werden.
Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht bin ich Ihre Versicherung gegen die Versicherung.
Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen aus dem BGB und HGB. Einen wesentlichen Aspekt nehmen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer ein. Hier sind viele der spezifischen Rahmenbedingungen festgelegt, unter denen Versicherungsverträge zustande kommen.
Früher sorgte das staatliche Instrument der Bedingungsaufsicht dafür, dass die Klauseln von Verträgen den allgemeinen Gepflogenheiten folgten und nicht überwiegend zum Nachteil von Versicherungsnehmern ausgelegt werden konnten.
Seit dem Wegfall dieser Institution im Jahre 1994 unterliegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen der sogenannten Inhaltskontrolle, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (II) festgelegt ist.
Diese Frage ist berechtigt und sollte stets geprüft werden. Es können einzelne Passagen und Bestimmungen unwirksam werden, wenn sie den Vertragspartner “entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen” oder “Bestimmungen nicht klar und verständlich” sind oder diese gar von “gesetzlichen Regelungen abweichen”.
Die Inhaltskontrolle kann durch einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht vorgenommen werden. Tatsächlich ist dies ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Versicherungsanwälten. Das Prüfen von Versicherungsverträgen und deren einzelner Klauseln und Geschäftsbedingungen ist also das wichtigste Mittel, um die Rechtmäßigkeit Ihrer Ansprüche zu ermitteln bzw. unzulässige Leistungsverweigerung durch die Versicherer entgegen zu wirken.
Bei länger laufenden Versicherungen ist es oft der Fall, dass später eingeführte Vertragsbedingungen nicht für die laufenden Verträge gelten. Versicherungen machen sich jedoch einen Sport daraus, erstmal die heute aktuell angewendeten Vertragsbedingungen auch für ältere Verträge als gültig zu behaupten. Liegen keine entsprechenden nachträglich vereinbarten Vertragsänderungen vor, bleiben aber stets die Originalbedingungen Grundlage des Vertrages.
Leider wahr: Viele Versicherungen arbeiten mit unzulässigen Tricks, um ihre Interessen durchzusetzen. Lassen Sie sich das nicht gefallen, ich helfe Ihnen dabei!
Es lohnt sich, Ablehnungen durch Versicherungen nicht als gegeben hinzunehmen. Lassen Sie Versicherungsverträge durch einen Rechtsanwalt prüfen, spätestens wenn sich der Ernstfall ankündigt und finanzielle Einbußen zu befürchten sind.