Bereits ab fünfstelligen Schadenssummen schauen die Sachbearbeiter der Versicherungen mit der Lupe auf die Falldetails. Leistungen werden gern schon beim kleinsten Anlass vorschnell verweigert. Für den einzelnen Versicherungsnehmer wird es jetzt schwer, sich gegen die mächtigen Konzerne zur Wehr zu setzen. Besonders brisant wird es, wenn es um existenzsichernde Versicherungsleistungen geht. Als Anwalt für Versicherungsrecht helfe ich Ihnen im Streitfall und setze mich für Ihre Interessen ein.
Kleine Schadensfälle werden von Versicherungen in der Regel problemlos reguliert. Bei höheren Summen kommt es dagegen fast immer zu Schwierigkeiten.
Als erste Maßnahme verschaffe ich mir einen Überblick über die aktuelle Situation. Welcher Schaden ist entstanden? Was war die Schadensursache? Welche Angaben wurden bei der Schadensmeldung gemacht? Sind die Angaben vollständig und korrekt gewesen oder möglicherweise zu ungenau? Wurden Beweise gesichert und sind Zeugen bekannt? Wie hat sich die Versicherung geäußert und versucht sie Zahlungen zu umgehen?
Versicherungsverträge enthalten viele Ausschlussbedingungen, auf die sich die Versicherung berufen können, um nicht zahlen zu müssen. Nicht immer sind sie gültig. Entweder, weil sie erst nachträglich aufgenommen wurden, aber dabei nicht rechtswirksam wurden oder weil die Regelungen inzwischen nicht mehr gesetzeskonform sind oder es nie waren. Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist die Prüfung Ihrer Versicherungsverträge auf Herz und Nieren.
Seit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus dem Jahre 2007 ist vieles aus der bisher gültigen Rechtsprechung nicht mehr anwendbar. Großteile der Fachliteratur und Veröffentlichungen aus der Zeit vor 2007 können nicht mehr ungeprüft zur Argumentation herangezogen werden. Auf Grund meiner Spezialisierung weiß ich, auf welche Punkte es zu achten gilt und welche aktuellen Regelungen zur Anwendung kommen. Gibt es zu Ihrer Angelegenheit vergleichbare Fälle, können wir möglicherweise daraus vorteilhafte Erkenntnisse ziehen. Spezifische Recherchen zu Einzelfällen übernehme ich gewissenhaft.
Vor einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung werde ich in der Regel den Kontakt zur Versicherung suchen. Dabei gilt es den eigenen Standpunkt rechtlich fundiert darzulegen und die Versicherung mit dem Prozessrisiko einer möglichen Klage unter Druck zu setzen. Meine Erfahrung zeigt, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Versicherungsrecht oft zu einer schnelleren Schadensregulierung führt.
In Fällen wo ein Sachverständiger für die Einschätzung der Schadenshöhe notwendig ist, beauftrage ich unabhängige Gutachter. Damit Ihnen durch eine willkürliche oder falsche Festlegung der Schadenshöhe keine Nachteile entstehen, darf der Gutachter nicht in Verbindung zur Gegenseite stehen.
Der Anspruch von Versicherungsleistungen muss begründet sein, dass heißt, der Versicherte muss entsprechende Beweise erbringen. In Fällen, wo der Sachverhalt nur schlecht zu beweisen ist oder wo die Aussagekraft der vorliegenden Tatsachen unzureichend anmutet, werde ich an der Verbesserung der Beweislage arbeiten. Wenn z.B. nach einem Diebstahl gar nicht bewiesen werden kann, dass das gestohlene Objekt überhaupt existiert hat, gilt es die Begleitumstände, z.B. Einbruchsspuren, so darzustellen, dass sich daraus der Anspruch ableiten lässt.
Sollte keine zufriedenstellende Einigung mit der Versicherung erzielt werden, übernehme ich die Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht. Alle notwendigen formellen und vorbereitenden Maßnahmen werden durch meine Kanzlei durchgeführt. Selbstverständlich vertrete ich Sie persönlich vor Gericht. Dabei lege ich während der Verhandlung unsere Position dar, übernehme Beweisführung, Zeugenbefragung und jede notwendige Antragstellung.